Zurück zum Blog

PR-Analyse einer SPIEGEL-ONLINE (SPON)-Meldung: „Unseriöse Pharmawerbung: Übertreiben, verschweigen, schummeln“

| | Medien

SPON Wissenschaft beschreibt mit dieser griffigen und journalistisch legitimen Schlagzeile die, aus Sicht der Autorin, unlautere Werbung der Pharmaindustrie …in Deutschland.
…Nein nicht in Deutschland, sondern in Europa, …genauer gesagt in Schweden und Großbritannien. Aber das erschließt sich nicht in der Headline, eine Differenzierung würde diese ja auch unbrauchbar machen.

    Tatsächlich erweckt die Head- und die Subline den Eindruck, dass mit dem Text „die Pharmaindustrie hat sich selbst Regeln auferlegt, damit beim Marketing nicht getäuscht wird. Doch die Konzerne halten sich oft nicht daran. Forscher haben besonders krasse Fälle gesammelt.“ nun ein Artikel über das Fehlverhalten der Pharmaindustrie in Deutschland folgt – ausgelöst durch die mangelhafte Eigenkontrolle. Der Bericht startet jedoch mit Fällen aus Großbritannien und aus Schweden, auf Basis einer schwedischen Forschergruppe. Ergänzt um deutsche Daten der FSA und der Autorin. In allen drei Ländern werden durch die Kontrollorgane in den Ländern (D: FSA, UK: PMCPA und Schweden die LIF) jährlich ca. 450-600 Verstöße in der Pharmawerbung erfasst.

      Die SPON-Schlagzeile …könnte… also auch heißen: „Die Selbstkontrolle der Pharmaindustrie greift! …Bis zu 600 Mal im Jahr maßregeln FSA und Co übereifriges Pharmamarketing.“

        Um den Artikel aufzuwerten und auf Deutschland zu fokussieren, SPON-Leser wollen sich ja eher über die Situation in Deutschland informieren, wird Prof. Ludwig als Vorsitzender der Arzneimittel-Kommission zitiert, z. B. mit der Annahme, dass die Zahl der Verstöße gegen das HWG und den FSA-Kodex sehr viel höher wäre. Recht hat er – wahrscheinlich – wenn man die direkten gegenseitigen Abmahnungen der Rechtsabteilungen der pharmazeutischen Unternehmen hinzurechnet, da diese nicht in der Statistik des FSA hierzulande erfasst werden. Diese gegenseitige Selbstkontrolle der Wettbewerber im täglichen Markt-Wettbewerb funktioniert wie jeder, der im Pharma-Marketing tätig ist oder war, und zwar sehr, sehr gut!

          Die potentielle SPON-Schlagzeile würde also lauten: „Rechtabteilungen der Arzneimittelhersteller unterbinden HWG-Verstöße ihrer Wettbewerber gnadenlos.“

            Prof. Ludwig, oder besser die Autorin, untermauert die aus ihrer Sicht unzureichende Selbstkontrolle mit dem Verweis auf die unaufgeforderte Zusendung von medizinischen Fachzeitschriften. Das eine hat mit dem andern nichts zu tun, liest sich aber flüssig – und das ist wichtig. Prof. Ludwig könnte die Zusendung selbstverständlich schnell unterbinden indem er Springer, Thieme u. d. a. bittet, ihm keine Freianweisungen mehr zuzusenden. Diese Fachzeitschriften finanzieren sich maßgeblich durch Anzeigen (wie alle anderen Zeitschriften auch – Abo-Einkünfte reichen nicht aus, um einen Verlag zu unterhalten) und durch Sonderpublikationen und Beilagen, beauftragt von Arzneimittelherstellern, aber auch von Krankenkassen oder Standesorganisationen. Selbige sind als solche gekennzeichnet und erkennbar.

              Anerkennen kann man, dass sich unsere hiesigen med. Fachzeitschriften maßgeblich durch diese Einnahmequellen finanzieren, weil Ärzte die Fachtitel nicht abonnieren und umsonst bekommen (so wie die FAZ oder SZ am Flughafenterminal kostenlos ausliegen – das bringt Reichweite). Diese „Verwöhnung“ der Ärzteschaft ist gegenüber dieser zu kritisieren – aber kaum der Pharmaindustrie vorzuwerfen. Diese nutzt die Fachtitel um ihre Werbung an den/die Mediziner/in zu bringen. Ich möchte jedenfalls weder die FAZ noch die Medical Tribune / weder die SZ noch die MMW missen – alle vier sind hochwertige journalistische Produkte.

                CAVE: Werbung ist der Pharmaindustrie im Rahmen des HWG erlaubt. Und dass Werbung/Anzeigen IMMER ein positiv gefärbtes Bild eines Produktes zeichnet, ist wirklich banal. Das ist auch in Ordnung, solange die Werbeaussagen der tatsächlichen Leistung des Arzneimittels, die man der Zulassung entnehmen kann (www.fachinfo.de) entsprechen. Wenn Pharma-Anzeigen das HWG nicht einhalten, greift der FSA zu, kommt aber meist zu spät, weil die Rechtsabteilung der Wettbewerber mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr viel schneller abmahnen.

                  Die SPON-Schlagzeile würde also lauten: „GSX mahnt 250 mal im Jahr erfolgreich übereifrige Wettbewerber ab.“

                    oder „Produktmanager der Pharmaindustrie müssen regelmäßig HWG-Seminare besuchen, um Abmahn- und Folgekosten (Werbematerial einstampfen und neu entwickeln) zu reduzieren.“

                      Der Fall Boehringer Ingelheim und die Schönfärberei von Pradaxa sei durch interne Papiere bekannt geworden. Ich gehe jede Wette ein, B.I. hat die Daten selber im Rahmen des vorgeschrieben Erfahrungsberichtes den Behörden vorgelegt. Die Mitarbeiter in der Registrations-Abteilung lassen sich nämlich nichts von ihren Marketingkollegen vorschreiben und halten sich an die gesetzlichen Vorschriften. Wenn sie es nicht tun würden, hätte dies unternehmensgefährdende Konsequenzen – und das ist die Schönfärberei für ein Produkt nicht wert.

                        Die SPON-Schlagzeile könnte hierzu heißen: „AMG-Vorschriften greifen. Schwächen von neuen Arzneimitteln, die erst im Praxisalltag auftreten werden konsequent erfasst und gemeldet.“

                          https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/unserioese-pharmawerbung-selbstkontrolle-reicht-nicht-aus-a-1025105.html

                          Hinterlasse eine Antwort