Rabattverträge haben Vorrang vor Rahmenvertrag: Teva begrüßt Klarstellung des BVDA

Thema: Rabattverträge
Kategorie: Fachpresse
Veröffentlicht am: Donnerstag, 16. August 2007
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BVDA e.V.: „Achtung vor Massen-Retaxationen“

Teva Deutschland begrüßt den Vorstoß des Bundesverbandes Deutscher Apotheker (BVDA e.V.)[1], der seinen Mitgliedern rät, „bei der Abgabe von Arzneimitteln die Rechtsauffassung der Kassenverbände und des Bundesministeriums Gesundheit (BMG) zu beachten“. Das heißt: Rabattbegünstigte Arzneimittel haben uneingeschränkt Vorrang vor den Abgabebestimmungen des Rahmenvertrages (§129 SGB V). Dies könnte laut Rundschreiben [2] an die Apotheker der sicherste Weg vor Massen-Retaxationen sein - insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Friedenspflicht zwischen AOK und Apothekern am 30. September endet.

„Mit den deutlichen Statements vom Spitzenverband der Krankenkassen, vom BMG und jüngst vom BVDA haben die Apotheker jetzt Klarheit und können Rückzahlungsforderungen vermeiden“, resümiert Michael Ewers, Geschäftsführer Teva Deutschland, „denn auch rabattierte Wirkstoffe, die nicht auf der `aut-idem-Liste´ stehen, müssen bevorzugt abgegeben werden“. Teva als weltgrößter Hersteller von Generika bietet den Apothekern dazu volle Lieferfähigkeit, von der sich jeder täglich aktualisiert auf der Website www.teva-deutschland.de überzeugen kann.

Faxe an Apotheker als Auslöser der Diskussion
Der Rat des BVDA an seine Mitglieder zieht damit einen (vorläufigen) Schlussstrich unter eine Debatte, die u.a. von großen deutschen Generika-Unternehmen, die keine bundesweiten AOK-Vertragspartner sind, angestoßen wurde. Eine Firma schickte den Apothekern zum Beispiel Faxe, auf denen die klare Aufforderung stand: „Folgende ….pharm-Produkte dürfen nicht gegen Vertragsarzneimittel ausgetauscht werden, da diese Substanzen nicht auf der aut-idem Auswahltabelle des GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss) gelistet sind.“ Ein weiteres Fax eines anderen großen Generika-Anbieters enthielt einen ähnlichen Hinweis.

Klarheit für Apotheker: „Rabattvertrag sticht aut-idem“
Anschließend wies der Spitzenverband der Krankenkassen am 02. Juli mit „aller Deutlichkeit“ darauf hin, es sei falsch, „Arzneimittel mit Wirkstoffen, zu denen der GBA keine Hinweise zu austauschbaren Darreichungsformen nach §129 in den Arzneimittel-Richtlinien gegeben hat, bei der bevorzugten Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel nicht zu berücksichtigen“. Die einzige Ausnahme ist der Substitutionsausschluss durch den Arzt („Aut-idem-Kreuz“). Auf Anfrage des BVDA e.V. bestätigte das BMG die vom Spitzenverband dargestellte Rechtsauffassung, woraufhin der BVDA seinen Mitgliedern riet, diese Rechtsauffassung zu beachten.

„Faxanweisungen“ könnten Apotheker Geld kosten
Haben sich einzelne Apotheker jedoch maßgeblich an die „Faxanweisungen“ gehalten, könnten die Krankenkassen Rückzahlungen geltend machen. „Sollte es tatsächlich dazu kommen, wäre das sehr bedauerlich“, so Ewers. „Denn anstatt die Apotheker für Ihren enormen Einsatz bei der Umsetzung der Rabattverträge zu entlohnen, müssten sie aufgrund gezielter Fehlinformation auch noch Geld zahlen.“ Der Verlauf der gesamten Diskussion wirft letztlich auch die Frage auf, wer für diese potentiellen Rückzahlungen rechtlich verantwortlich gemacht werden kann.

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[1] Der BVDA e.V., Bundesverband Deutscher Apotheker, ist die zweitgrößte Vereinigung von Apothekenleitern und Apothekenleiterinnen in Deutschland und tritt insbesondere für deren wirtschaftliche Interessen ein. Zur Website:
http://www.apothekerverband-bvda.de

[2] Zum Download: http://www.apothekerverband-bvda.de/Service/Download/Newsletter_15_07.pdf


Redaktion:
Cramer-Gesundheits-Consulting
Postfach 11 07
65741 Eschborn


Über Teva Deutschland:

Teva Deutschland ist die Tochter des Weltmarktführers im Bereich Generika, der Teva Pharmaceutical Industries Ltd. Unser Name steht gleichzeitig für innovative Eigenentwicklungen, wovon einige den „therapeutischen Goldstandard“ darstellen (z.B. Copaxone® bei Multipler Sklerose).

Die Schwerpunkte liegen in den Fachbereichen Onkologie / Schmerz, Geriatrie (Gebrechlichkeit), Pneumologie und Nephrologie / Transplantation sowie Urologie, Neurologie und Kardiologie. Teva Deutschland bietet u.a. die Produkte Antiphosphat®, CosmoFer®, Bondiol® sowie Ventolair®, Easi-Breathe® und Pulmax® als auch alle Basis-Zytostatika zusammen mit innovativen Hilfsmitteln wie dem Tevadaptor®.

Ebenfalls zu Teva in Deutschland gehört die Teva-Pharma GmbH, die gemeinsam mit starken Partnern aus der Pharma-Welt neurologische Innovationen aus Teva-eigener Forschung und Entwicklung anbietet (z.B Copaxone® im Joint Venture mit Sanofi-Aventis oder Azilect® gemeinsam mit Lundbeck).

Teva als weltgrößter Generika-Hersteller ist Rabattpartner der größten deutschen Krankenkassen AOK, BKK, IKK und VdAK. So haben wir mit der AOK und dem VdAK bundesweite Verträge über verschiedene Wirkstoffe und mit der BKK und der IKK Verträge über unser komplettes Generika-Sortiment abgeschlossen. Wir haben die anfänglichen Schwierigkeiten beim Umbruch des Generika-Marktes leichter in den Griff bekommen als andere: Teva ist uneingeschränkt lieferfähig.

Teva Deutschland ist Teil der weltweiten Nummer 1 im Generika-Geschäft und eines der 20 weltgrößten Pharma-Unternehmen – Teva Pharmaceutical Industries Ltd. Der weltweite Umsatz lag 2006 bei 8,4 Milliarden US-Dollar (ein Plus von 60% zum Vorjahr). Die Investitionen in Forschung und Entwicklung (R&D) stiegen im 4. Quartal 2006 um 40% und belaufen sich im gesamten Geschäftsjahr 2006 auf 6% des Umsatzes (504 Millionen US-Dollar).

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